Geistiges Eigentum · Markenanmeldung

Markenanmeldung (Beraterversion)

Voraussichtliche Bearbeitungszeit
7-10 Monateab nach Vollständigkeit der Unterlagen
Wichtigstes Ergebnis
Ergebnisse der Markenrecherche und Risikoanalyse
Pakete
Beraterversion

Was Sie bereitstellen

  • Nachweis des Anmelders
  • Markenname oder Bildzeichen
  • Hauptgeschäftstätigkeit
  • Produkte und Zukunftsplanung
  • Geplante Verwendungsszenarien
  • Informationen zu bestehenden Marken oder verbundenen Marken
  • Vollmacht zur Vertretung.

Was Sie erhalten

  • Ergebnisse der Markenrecherche und Risikoanalyse
  • Empfehlungen zu Klassen und Waren- und Dienstleistungspositionen
  • Empfangsbestätigung der Markenanmeldung
  • Annahmebescheid
  • Dokumente zu Prüfungs- und Veröffentlichungsmeilensteinen
  • Elektronische Markeneintragungsurkunde nach Genehmigung.

Leistungsbeschreibung

【Basisversion】

Basisrecherche zum Markennamen; Prüfung auf offensichtlich identische oder ähnliche Marken; Unterstützung bei der Festlegung der Anmeldeklassen und Waren-/Dienstleistungen; Erstellung und Prüfung der Anmeldeunterlagen; Einreichung der Markenanmeldung; Nachverfolgung von Annahme, Prüfung, Veröffentlichung und Eintragung.

【Beraterversion】

Einzelberatung mit einem Markenberater; manuelle Recherche identischer und ähnlicher Marken; Analyse der Unterscheidungskraft, älterer Marken und Anmelderisiken; Empfehlungen zu Klassen, Gruppen und Waren-/Dienstleistungsumfang passend zur Geschäftsausrichtung; Vorschläge zur Namensanpassung oder defensiven Anmeldung; Erstellung der Unterlagen, Einreichung und Begleitung des gesamten Verfahrens.

【Absicherungsversion】

Alle Leistungen der Beraterversion; dreistufige Prüfung durch Rechercheberater, Fallverantwortlichen und Prüfer; Erstellung eines Anmelderisikofazits mit Handlungsempfehlungen; Abschluss einer Vereinbarung über die Markenanmeldeabsicherung; Einreichung und Begleitung des gesamten Verfahrens; bei Erfüllung der Absicherungsbedingungen und endgültiger Nichtgenehmigung Rückerstattung oder erneute Anmeldung gemäß den schriftlichen Absicherungsregeln. Der Absicherungsumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung; bösartige Anmeldungen, Verstöße gegen Verbotsvorschriften, offensichtlich fehlende Unterscheidungskraft, Zurückhalten von Tatsachen oder falsche Angaben durch den Anmelder, Widersprüche Dritter und politische Änderungen fallen nicht unter die Absicherung.

Es gilt der Preis in der Leistungsbeschreibung. Wo behördliche Genehmigungen oder amtliche Prüfungen erforderlich sind, entscheiden die Behörden; ein bestimmtes Ergebnis wird nicht zugesagt.

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